Punkte in Flensburg – Verfall und Abbau
Haben Sie bei Rot über die Ampel fahren, zu schnell unterwegs oder andere Verkehrsverstöße begangen und deshalb Punkte in Flensburg kassiert? Hier sind die wichtigsten Regeln und Informationen:
- Abbau von Punkten:
- Sie können maximal einen Punkt in fünf Jahren abbauen.
- Neue Punkte verlängern die Tilgungsfrist nicht mehr.
- Nach Erreichen von sechs Punkten ist kein Abbauseminar mehr möglich.
- Verfall von Punkten in Flensburg:
- Seit der Einführung des neuen Punktesystems im Mai 2014 gelten starre Tilgungsfristen.
- Eintragungen werden automatisch nach Ablauf ihrer Frist getilgt.
- Tilgungsfristen:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: zweieinhalb Jahre.
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot: fünf Jahre.
- Straftaten mit zwei Punkten: fünf Jahre.
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug: zehn Jahre.
- Aktiver Punkteabbau:
- Sie können freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, wenn Sie einen bis fünf Punkte haben.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars wird ein Punkt erlassen, jedoch ist dies nur einmal in fünf Jahren möglich.
- Das Seminar umfasst zwei Module: verkehrspädagogisch und verkehrspsychologisch.
- Kosten liegen etwa bei 400 Euro, und es wird von Fahrschulen, TÜV und Dekra angeboten.
- Punktestand, bei dem Schluss ist:
- Das Punktekonto ist bei acht Punkten erschöpft.
- Je nach Schwere des Verstoßes werden ein bis drei Punkte eingetragen.
- Bei vier Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung – beide kostenpflichtig.
- Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Punktekonto abfragen:
- Kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) ist möglich.
- Antragstellung vor Ort, schriftlich per Post oder online.
- Identitätsnachweis durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder gut lesbare Kopien des Personalausweises oder Passes.
- Online-Antrag bei Vorhandensein eines Personalausweises mit Online-Funktion möglich.
Hinweis: Das Punkteabbauseminar ist nicht dasselbe wie das Aufbauseminar, das sich an Fahranfänger in der Probezeit richtet und bestimmte Verkehrsverstöße betrifft.